Hauptuntersuchung (HU)
Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung für Ihr Fahrzeug – inklusive Abgasuntersuchung (AU).
Was ist die Hauptuntersuchung?
Die Hauptuntersuchung (HU) – umgangssprachlich oft "TÜV" genannt – ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Sie dient der Überprüfung der Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs.
Die rechtliche Grundlage bildet §29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2014/45/EU. Die HU ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge verpflichtend.
Was wird bei der HU geprüft?
Die Hauptuntersuchung ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung. Folgende Bereiche werden kontrolliert:
Prüffristen nach Fahrzeugart
Die Intervalle für die Hauptuntersuchung sind gesetzlich festgelegt:
Mängelkategorien
Bei der Hauptuntersuchung werden festgestellte Mängel in folgende Kategorien eingeteilt:
Keine Mängel festgestellt. Sie erhalten die Prüfplakette.
Prüfplakette wird erteilt. Die Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zu beheben – ohne Nachprüfung.
Keine Prüfplakette. Mängel beheben und innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorführen – danach ist eine komplett neue HU nötig.
Direkte Gefahr für die Verkehrssicherheit oder die Umwelt. Keine Prüfplakette. Mängel unverzüglich beheben und innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorführen.
Das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Die Prüfplakette wird entfernt und die Zulassungsbehörde benachrichtigt. Nachprüfung erforderlich.